Unser Prozesskostenrechner macht Ihnen unverbindlich die Standard-Kosten eines Gerichtsverfahrens in zivilrechtlichen Streitigkeiten, auch die einer Berufung, transparent, um ein mögliches Kostenrisiko einschätzen zu können.
Geben Sie dazu den Streitwert in € in das dafür vorgesehene Eingabefeld ein, markieren Sie die Beteiligung eines Anwalts auf der Kläger- und/oder Beklagtenseite und tragen Sie, wenn Ihnen bekannt, mögliche Kosten einer Beweisaufnahme, z.B. die Kosten eines Gutachtens, ein. Wählen Sie bitte noch zwischen den Kosten der 1. Instanz oder einer Berufung.
Die pauschale Kostenberechnung gilt ausschließlich für zivilrechtliche Auseinandersetzungen im Urteilsverfahren – ohne arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Die Gebühren berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz,
GKG, und die der beteiligten Rechtsanwälte seit dem 01.08.2005 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG (früher
BRAGO). Bitte beachten Sie, dass neben vielen Sonderfällen auch mehrere Parteien oder Anwälte, z.B. Patentanwälte, in einem Verfahren beteiligt sein können. Dies erhöht die Kosten. Unser Prozesskostenrechner ist deswegen kein verbindliche Angabe, sondern nur eine Hilfestellung.
Falls Sie detaillierte Fragen haben und eine verbindliche Auskunft wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
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